Kirchenrepublik Deutschland? – Lobbyismus und Staatsmilliarden

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Kirchenrepublik Deutschland? Vortrag auf Youtube

Der folgende Videobeitrag geht der Frage nach ob durch den Lobbyismus der Amtskirchen und deren Einflussnahme auf Gesetzgebungsverfahren Deutschland als Kirchenrepublik bezeichnet werden kann. Dabei gibt Jörg Schmidt-Wottrich einen Überblick über die finanziellen Verstrickungen zwischen Staat und Kirche.

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Einzelne Kapitel mit Playlist

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Präsentation aus dem Video:

Zusammenfassung

Finanzen

Die Amtskirchen sind Multi-Milliarden Unternehmen: Im Jahr macht das Insgesamt ca. 130 Milliarden €, zum Vergleich: Die deutsche Automobilindustrie hatte 2006 einen Umsatz von ~265 Milliarden in der EU. Trotz dieser massiven Einnahmen erhalten die Amtskirchen Zuschüsse vom Staat in Höhe von 20 Milliarden €. Dazu zählt beispielsweise die Besoldung von Pfarrern, Priestern, Bischöfen u.a. „Geistlichen“ aus dem allgemeinen Steueraufkommen, also auch von Nichtgläubigen; Bischof BBesO B 7 (ca. 9.000 Euro) und B 10 (ca. 12.000 Euro), + Wohnung und Dienstwagen. Nicht zu den o.g. Staatsleistungen gehören öffentliche Ausgaben für:

  • kirchlich betriebene Kindergärten und Schulen
  • Krankenhäuser und Altenheime unter kirchlicher Trägerschaft aus den Sozialversicherungen
  • den Betrieb kirchlicher Bildungsstätten und Einrichtungen der Jugendarbeit
  • Entwicklungshilfe oder die Auslandsarbeit der Kirchen
  • den Religionsunterricht
    • die Ausbildung von Religionslehrern und für theologische Fakultäten an staatlichen Hochschulen
  • die Militär- und Anstaltsseelsorge
  • besondere Zuschüsse für Kirchentage und ähnliche Veranstaltungen

Lobbyismus in der Kirchenrepublik?

Beispiele für Einflussnahme auf Gesetze:

  • Errichtung der Militärseelsorge nach 1957
  • Schwangerschaftsabbruch § 218
  • Stammzellengebrauch
  • Bekämpfung der eingetragenen Partnerschaft
  • Einführung der Kirchensteuer in den Neuen Bundesländern per Einigungsvertrag
  • jahrelange Interventionen in Brüssel auf die Ausgestaltung der Europäischen Verfassung
    • Gott in der Verfassung
  • EU-Antidiskriminierungsrichtlinie

„Staat im Staate“: Kirchliches Arbeitsrecht

Alle Beteiligten, Dienstgeber sowie leitende und ausführende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen anerkennen und ihrem Handeln zugrunde legen, dass Zielsetzung und Tätigkeit, Organisationsstruktur und Leitung der Einrichtung, für die sie tätig sind, sich an der Glaubens- und Sitten-lehre und an der Rechtsordnung der katholischen Kirche auszurichten haben.

Deutsche Bischofskonferenz 27. April 2015

Dies betrifft in Deutschland mehr als 1,5 Millionen berufstätige Frauen und Männer. An ihrem Arbeitsplatz gelten eine Anzahl von Grundrechten gar nicht oder nur eingeschränkt.

Wie ist ein gesondertes kirchliches Arbeitsrecht möglich?

  • Betriebsverfassungsgesetz wurde für die Kirchen ausgehebelt u. ein Sondergesetz geschaffen
  • Mit dem staatlichen Personalvertretungsgesetz kam Dreiteilung der Mitarbeitervertretung und der Mitbestimmungsrechte in Deutschland:
  1. Staat (Erster Weg, Dienstherr),
  2. Tarifparteien (Zweiter Weg, Betriebsräte, Konfliktaustragung)
  3. Kirchen (Dritter Weg, „Verkündigungsgemeinschaft“).

Thesen

Kirchenrepublik

Literatur zum Thema Kirchenrepublik

Carsten Frerk: Kirchenrepublik Deutschland
ISBN-10: 3865691900 ISBN-13: 978-3865691903
Carsten Frerk: Violettbuch Kirchenfinanzen: Wie der Staat die Kirchen finanziert
ISBN-10: 3865690394 ISBN-13: 978-3865690395

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